Die Große Kreisstadt Annaberg-Buchholz will ihre städtischen Aufgaben auch in der neu begonnen Förderrichtlinie LEADER 2014-2020 durch die Beantragung von Fördermitteln bedarfsgerecht realisieren und nach Möglichkeit ausbauen.
Am 22. April 2015 erhielten 30 sächsische LEADER-Gebiete durch Staatsminister Thomas Schmidt die Genehmigung für ihre LEADER-Entwicklungsstrategie (LES). Die Gebiete hatten sich im Januar 2015 mit ihrer Strategie beworben und wurden durch einen Auswahlausschuss ausgewählt.
Im Genehmigungsbescheid sind Bedingungen formuliert, damit die eingereichten LEADER-Entwicklungsstrategien (LES) auch in allen Punkten den bestehenden Vorgaben entsprechen.
Für eine Förderung ist zunächst die Auswahl des Vorhabens durch die LEADER-Region nach Aufruf erforderlich. Nach der Auswahl erfolgt die Beantragung bei den Bewilligungsbehörden der Landkreise.