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Stadt Annaberg-Buchholz: Aktuelle Informationen zum Coronavirus

Livestreams mit dem Oberbürgermeister

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03733 425 174

Meldung vom 07.05.2020

13. Livestream mit Oberbürgermeister Rolf Schmidt am 07.05.2020

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Meldung vom 06.05.2020

Mund-Nase-Schutz im Annaberger Rathaus erhältlich

Seit dem 4. Mai 2020 gibt es in der Corona-Krise weitere Lockerungen. Um die Ausbreitung des Virus dennoch auch künftig zu begrenzen, sind die Bürger weiterhin angehalten, physisch-soziale Kontakte auf das unbedingt notwendige Maß zu beschränken, einen Mindestabstand von 1,5 m einzuhalten und im öffentlichen Raum sowie in Geschäften und bei Kundenkontakten einen Mund-Nase-Schutz zu tragen. Um die Bürger dabei zu unterstützen, sind in Annaberg-Buchholz in den letzten Wochen zahlreiche Erzieherinnen und Mitglieder des Unterstützerkreises Asyl ehrenamtlich aktiv geworden. In Heimarbeit haben sie ehrenamtlich Hunderte Masken als Mund-Nase-Schutz genäht.
Masken, die sie nicht für ihre verantwortungsvolle Notbetreuung in den Kindertagesstätten benötigen, sind für jene Bürger bestimmt, die noch nicht die Möglichkeit hatten, solche käuflich zu erwerben. Erhältlich ist der Mund-Nase-Schutz am Seiteneingang des Annaberger Rathauses an der Wolkensteiner Straße. Bürger werden lediglich gebeten, dabei eine Spende für die Arbeit in den Kindertagesstätten zu geben.

Oberbürgermeister Rolf Schmidt sagt: "Ich freue mich über diese Initiative unserer Erzieherinnen und des Unterstützerkreises Asyl. Sie unterstützt unser Bemühen, die Corona-Krise in den Griff zu bekommen und dennoch das öffentliche Leben weiter hochfahren zu können".

Meldung vom 02.05.2020

12. Livestream mit Oberbürgermeister Rolf Schmidt am 02.05.2020

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Meldung vom 1.5.2020

Lockerungen in der Corona-Krise ab 4. Mai 2020

In der Corona-Krise gibt es ab 4. Mai weitere Lockerungen. Grundsatz bleibt aber weiterhin, die physisch-sozialen Kontakte auf das unbedingt notwendige Maß zu beschränken, einen Mindestabstand von 1.5 m einzuhalten und im öffentlichen Raum einen Mund-Nase-Schutz zu tragen. Auf private Reisen, Ausflüge und Besuche,  auch von Verwandten, soll weiterhin verzichtet werden.

In Annaberg-Buchholz sind die Lockerungen mit einer weiteren Belebung des öffentlichen Lebens verbunden.
Literaturfreunde dürfen sich freuen: Am Montag, dem 4. Mai öffnet die Stadtbibliothek an der Klosterstraße wieder zu den gewohnten Zeiten montags, donnerstags und freitags von 12.00 bis 18.00 Uhr, dienstags von 10.00 bis 18.00 Uhr und samstags von 10.00 bis 12.00 Uhr ihre Pforten. Das Tragen eines Mund-Nase-Schutzes ist dabei verpflichtend. Zunächst ist dabei nur die Leihe und Rückgabe von Büchern und anderen Medien freigegeben. Ein Aufenthalt in Leseecken oder an PC-Plätzen ist vorerst nicht möglich.

Das Tiergehege am Pöhlberg ist ab Montag, dem 4. Mai ebenfalls wieder geöffnet.
In dem beliebten Naherholungsgebiet sind zahlreiche heimische Tiere, wie z. B. Rot- und Damwild, Ziegen und Schafe, Schweine, Geflügel und Uhus zu besichtigen. Wie in den übrigen Einrichtungen gelten auch für das Tiergehege hygienische Regeln, insbesondere das Abstandsgebot zu haushaltsfremden Personen von mindestens 1,5 Metern sowie die Vermeidung von Gruppenbildungen. Die Streichelgehege bleiben vorerst geschlossen. 

Möglich ab dem 4. Mai ist auch wieder gemeinsamer (Vereins-)Sport und Bewegung im Freien. Dabei müssen Hygiene und Mindestabstände unbedingt beachtet werden. Training muss ohne körperlichen Kontakt zu anderen sowie ohne die Nutzung von Umkleidekabinen und Duschräumen durchgeführt werden. Im Zusammenhang damit werden in Annaberg-Buchholz alle öffentlichen Sportplätze, der Kleinsportplatz am Kunzeplatz, die Skateranlage an der Silberlandhalle sowie die Dirt-Bike-Anlage am Pöhlberg wieder geöffnet.

Freigeben werden auch die städtischen Spielplätze. Auch dabei gilt das Abstands- und Hygienegebot. Der Aufenthalt und das Spiel der Kinder soll während des Spielplatzbesuchs durch Erziehungsberechtigte in eigener Verantwortung entsprechend kontrolliert werden.  

Ab Dienstag, dem 5. Mai gibt es in Annaberg-Buchholz wieder ein Angebot für Familien, Erzgebirgs- und Museumsfreunde. Das Erlebnismuseum Manufaktur der Träume in der Museumsgasse 1 lädt mit Einschränkungen zunächst montags bis samstags von 10.00 bis 16.00 Uhr wieder zum Entdecken von 1.000 Exponaten erzgebirgischer Volkskunst aus drei Jahrhunderten ein. Besucher tauchen ein in faszinierende, farbenfrohe Welten. Themen wie Bergbau, Holzkunst und historisches Spielzeug werden in vielfältiger Weise lebendig inszeniert. Grundlage für die Öffnung bildet ein Schutzkonzept des Museumsverbandes. Dabei gehe es z. B. um Hygiene, die Vermeidung von Kontakten sowie die Vermeidung von Besucherkonzentrationen.
Über Öffnung von Erzgebirgsmuseum mit dem Besucherbergwerk "Im Gößner" sowie dem Frohnauer Hammer wird nach den Erfahrungen der ersten Woche entschieden.

Regelungen für Schulen, Kinder- und Jugendeinrichtungen

Ab Mittwoch, dem 6. Mai gilt für die Bildungseinrichtungen in Sachsen eine neue Allgemeinverfügung. Ergänzend zu den Abschlussklassen werden auf dieser Basis in den städtischen Grundschulen Schüler der 4. Klassen in kleinen und getrennten Lerngruppen unterrichtet und dort auch ggf. früh und nachmittags betreut. In den Horten ist die Notbetreuung nur für die Klassenstufen 1 bis 3 vorgesehen.
Schüler der Hauptschulklassen 8 sowie der Realschulklassen 9 werden ab dem 6. Mai in gleicher Weise an den städtischen Oberschulen (sowie Schüler der 11. Klassen an den Gymnasien und der Klassen 8 und H 9 an den Förderschulen) unterrichtet. Sie sollen die Möglichkeit erhalten, sich auf ihren Abschluss im kommenden Jahr vorzubereiten. Es gelten spezielle Zugangs- und Hygieneregelungen.
Voraussichtlich ab dem 25. Mai sollen laut Aussage von Kultusminister Christian Piwarz alle weiteren Klassen mindestens einen Tag pro Woche unter strengen Hygiene- und Abstandsvorschriften ihre Schule besuchen können. Ein detaillierter Fahrplan wird derzeit beim Freistaat Sachsen vorbereitet.  

Wieder möglich sind Angebote der offenen Kinder- und Jugendarbeit mit einem, vom Gesundheitsamt des Erzgebirgskreises genehmigten Konzept zur Hygiene und einer professionellen Betreuung. Das betrifft in Annaberg-Buchholz u.a. den Kindertreff Stadtmitte sowie die Jugendhäuser "Alte Brauerei", "Alter Schafstall" sowie das Meisterhaus.

Für Notbetreuung in Kindertagesstätten und Horten wurde die Liste der anspruchsberechtigten Berufe erweitert. Kindertagespflege ist wieder möglich.

Gewerbe, Gastronomen, Krankenhäuser, Versammlungen, Tourismus

Ab dem 4. Mai dürfen auch Friseure und Kosmetiker, Fußpfleger, Nagelstudios sowie Möbelhäuser im Stadtgebiet wieder öffnen. Ebenso öffnen dürfen Großmärkte, wenn die Verkaufsfläche auf 800 m² begrenzt wird. Voraussetzung ist, dass die dazu notwendigen Schutzkonzepte umgesetzt werden. Unter anderem ist ein Nase-Mund-Schutz ist für Gewerbetreibende und Kunden verpflichtend.  

Gastronomen dürfen weiterhin ihren Abhol- und Lieferservice anbieten. Eine Liste dazu ist auf dieser Seite veröffentlicht. Voraussichtlich zwischen Himmelfahrt und Pfingsten soll in Sachsen unter bestimmten Voraussetzungen die Bewirtung in Gastronomiebetrieben wieder ermöglicht werden.

Krankenhäuser sollen schrittweise in den Normalbetrieb zurückkehren und geplante, aber bisher aufgeschobene Operationen wieder durchführen.

Erlaubt sind auch ortsfeste Versammlungen unter freiem Himmel mit einer maximalen Teilnehmerzahl von 50 Besuchern und einer zeitlichen Begrenzung auf 60 Minuten. Die Versammlungsteilnehmer müssen einen Mindestabstand von 1,5 Meter zueinander einhalten und eine Mund-Nasen-Bedeckung tragen. Großveranstaltungen mit einer Teilnehmerzahl von mehr als 1.000 Personen sind bis zum 31. August 2020 untersagt.

Im Bereich des Tourismus sind ab dem 4. Mai Dauercamping sowie die Eigennutzung von Ferienwohnungen und Wohnimmobilen wieder erlaubt. Weiterhin gestattet sind notwendige Übernachtungsangebote, wie zum Beispiel für Geschäftsreisende.

In der Bund-Länder-Konferenz am 6. Mai sollen u.a. die weitere Öffnung von Kindertagesstätten und Horten sowie Regelungen für Gastronomie und Tourismus besprochen werden. 

Meldung vom 29.4.2020

11. Livestream mit Oberbürgermeister Rolf Schmidt am 28.04.2020

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Meldung vom 24.4.2020

Bund will Gastronomen, Kurzarbeitern und bedürftigen Schülern helfen

In der Corona-Krise plant der Bund jetzt weitere Hilfen. In der Nacht zum 23. April 2020 einigte sich die Koalition in Berlin darauf, Gastronomen, Kurzarbeiter und bedürftige Schüler besonders ins Blickfeld zu nehmen. Vor allem sollen mit den neuen Maßnahmen soziale Härten abgefedert werden.
Konkret will die Regierung das Kurzarbeitergeld erhöhen, um vor allem Geringverdienern unter die Arme zu greifen. Außerdem soll das Arbeitslosengeld länger gezahlt werden.

Die von der Krise besonders betroffene Gastronomie wird in der Weise entlastet, dass ab dem 1. Juli 2020 der Mehrwertsteuersatz für Speisen für ein Jahr auf 7% gesenkt wird.

Eine Summe von 500 Mio. Euro will der Bund außerdem für den digitalen Unterricht von Schulen und Schülern bereitstellen. Bedürftige Schüler sollen 150 Euro für die Anschaffung eines Computers erhalten.
Konkrete Festlegungen und Ansprechpartner für die Programme werden in den nächsten Tagen bekannt gegeben.

Bundeskanzlerin Angela Merkel warnte, trotz positiver Trends nicht euphorisch zu werden: "Wir bewegen uns auf dünnem Eis, um nicht zu sagen auf dünnstem Eis". Man müsse sich angesichts der Corona-Krise noch länger auf Einschränkungen einstellen.

Meldung vom 23. April 2020

Oberbürgermeister Rolf Schmidt im Bürgergespräch

Die Corona-Krise stellt Mediziner, Politiker sowie viele andere Bereiche der Gesellschaft vor große Aufgaben. Behörden und Medien stehen vor der Herausforderung, den Betroffenen neue Bestimmungen, Allgemeinverfügungen und Rechtsverordnungen verständlich und bürgernah zu erklären.

Seit dem Beginn der Krise nutzt die Stadt Annaberg-Buchholz dazu neben dem Stadtanzeiger und der Pressearbeit das Internet und ihre Seiten bei Facebook und Youtube, um Einwohner und Interessierte  über neue Sachstände und Regelungen zu informieren. Themen sind z. B. die Schließung oder Öffnung von lokalen Einrichtungen, Geschäften oder Spielplätzen, Kinderbetreuung und Schulen, aber auch Hilfsmaßnahmen für die Wirtschaft. Individuelle Fragen wie, wann und wozu darf ich mein Haus verlassen, was ist gestattet, was ist verboten, welche Kontakte darf ich haben, worauf sollte ich achten und welche hygienischen Regeln sollte ich einhalten, können schnell und pragmatisch beantwortet werden.

Wichtig ist dabei auch die direkte Kommunikation mit den Bürgern. Mit Blick darauf lud Oberbürgermeister Rolf Schmidt seit Beginn der Corona-Krise bereits zehnmal zu Livestreams ein. Neben allgemeinen Informationen zur jeweils aktuellen Lage beantwortete er dabei zahlreiche konkrete Fragen der Bürger. Diese konnten und können im Vorfeld der Livechats auf der Facebook-Seite der Stadt gestellt werden.
Dass diese Art der direkten Kommunikation ankommt, zeigt, dass bis zu 7.000 Personen die Übertragungsbeiträge ansehen.
Genutzt werden die Möglichkeiten der Kommentierung auf den städtischen Kanälen bei Facebook und Youtube. Dazu nur zwei Beispiele: "Liebes Team der Stadt Annaberg. Ich wollte nur mal sagen, dass ich es toll finde, wie ihr mit der Situation umgeht. Auch die Fragerunde des Oberbürgermeisters finde ich super. Annaberg kann stolz auf seinen Oberbürgermeister sein! Ihr macht alle einen tollen Job. Danke dafür! Bleibt alle gesund!" oder "Vielen Dank für diese Möglichkeit, mit Ihnen zu kommunizieren!".

Für alle Bürger, die keinen Facebook-Zugang haben, wird der Livestream im Anschluss an die Sendung auf Youtube und auf dieser Internetseite veröffentlicht.

Der nächste Facebook-Livestream mit Oberbürgermeister Rolf Schmidt ist für 28. April 18.00 Uhr geplant.
Um detaillierte Fragen in der Regel sofort beantworten zu können, sind zu den Terminen auch Fachbereichsleiter der Stadt anwesend.

Meldung vom 21. April 2020

Livestream mit Oberbürgermeister Rolf Schmidt am 21.04.2020

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Meldung vom 18. April 2020

Livestream mit Oberbürgermeister Rolf Schmidt am 18.04.2020

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Corona-Regeln ab 20. April 2020 in Sachsen

"Die Corona-Krise ist noch nicht überstanden. Die Zahl der Infektionen geht zwar langsam zurück. Dennoch ist es noch zu früh, um Entwarnung zu geben. Nach wie vor gibt es keinen wirksamen Impfstoff, nach wie vor sterben Menschen an der Infektion mit dem Coronavirus COVID-19. Deshalb werden wir als Stadt auch weiter Vorsorge dafür treffen, dass Kontakte beschränkt und Übertragungswege für das Virus abgeschnitten werden, gleichzeitig aber das öffentliche Leben wieder langsam in Gang kommt". Das sagt der Annaberg-Buchholzer OB Rolf Schmidt angesichts der aktuellen Sachlage und der neuen Regeln in der Corona-Pandemie.

Am 15. April 2020 verständigten sich Bund und Länder darauf, schrittweise das öffentliche Leben wieder in Gang zu setzen. Am 17. April 2020 verabschiedete das sächsische Kabinett mehrere Allgemeinverfügungen, die ab 18. bzw. ab 20. April 2020 in Kraft treten (siehe u.g. Link).

Die bisher geltende Ausgangsbeschränkung wird in eine Kontaktbeschränkung umgewandelt. Zwischen Personen soll im öffentlichen Raum ein Mindestabstand von 1,5 m eingehalten werden. Der Kontakt zu einer haushaltsfremden Person ist gestattet. Wohnungen können auch ohne triftigen Grund verlassen werden.

Dringend empfohlen wird das Tragen eines Mund-Nase-Schutzes. In öffentlichen Verkehrsmitteln und in Geschäften sind sie verpflichtend. Empfohlen werden sie weiterhin an Arbeitsplätzen, an denen mehrere Menschen zusammenarbeiten oder Kundenkontakt besteht.

Alle Geschäfte unter einer Verkaufsfläche von 800 m² sowie Bau- und Gartenmärkte dürfen wieder öffnen. Für Einkaufszentren gilt: Läden, die bisher schon geöffnet haben durften, dürfen weiterhin geöffnet bleiben. Darüber hinaus dürfen Läden in Einkaufszentren bis 800 m² öffnen, wen sie einen separaten Zugang von außen für Kunden haben. Läden, die nur von innen erreichbar sind, bleiben geschlossen. In allen Geschäften müssen Mindestabstände ebenso gewahrt sein wie Hygieneregeln. Es gelten Zutrittsbeschränkungen. Pro 20 m² Verkaufsfläche darf ein Kunde im Geschäft sein.
Ab dem 20. April haben auch die Wertstoffhöfe im Erzgebirgskreis unter strengen Hygienevorschriften wieder geöffnet.

Für Schulen gilt: Abiturprüfungen laufen wie geplant. Ab 22. April können auch Schüler von Abschlussklassen in Berufs-, Ober- und Förderschulen wieder ihre Bildungseinrichtungen besuchen. Ende April soll entschieden werden, ab wann die übrigen Klassen unter bestimmten hygienischen Voraussetzungen und Abstandsregelungen wieder mit dem Schulbetrieb beginnen.

In Kitas wird weiterhin nur eine Notbetreuung für Kinder angeboten, deren Eltern in der kritischen Infrastruktur arbeiten und keine anderweitige Betreuungsmöglichkeit haben. Eine Liste relevanter Berufe ist im Internet auf den Seiten des Freistaates Sachsen abrufbar (siehe u.g. Link).

Der Zugang zum Annaberger Rathaus wird ab dem 20. April erleichtert. Nach einer unbedingt notwendigen Terminvereinbarung unter Tel. (03733) 425-174 können die Bürger ihren Behördengang über den Seiteneingang erledigen.

Kultureinrichtungen in Annaberg-Buchholz bleiben vorerst weiter geschlossen, halten aber weiterhin auf ihren Online-Seiten virtuelle Angebote bereit.  

Geschlossen bleiben auch Sportstätten und Spielplätze, Fitness- und Sportstätten, Saunen und Dampfbäder.

Weiterhin geschlossen bleiben auch gastronomische Einrichtungen. Abhol- und Lieferservice dürfen jedoch angeboten werden. Unter dem u.g. Link findet sich dazu eine Liste von Gaststätten.

Touristische Einrichtungen dürfen weiterhin nur Geschäftsreisende beherbergen.
Auf private Reisen, Ausflüge und Besuche, auch von Verwandten, soll verzichtet werden. Das gilt auch für überregionale tagestouristische Ausflüge.

Ein Besuchsverbot gilt weiterhin für Krankenhäuser, Alten- und Pflegeheime, betreute Wohngemeinschaften sowie Wohngruppen für Behinderte.

Generell untersagt bleiben Großveranstaltungen bis zum 31. August 2020. Durch das Verbot müssen auch das historische Trinitatisfest sowie die Jubiläums-KÄT auf das kommende Jahr verschoben werden. Modenacht und Piazza sind nach aktueller Rechtslage ebenfalls verboten. Der im April geplante Tag der Heimatgeschichte wird auf den 27. September verschoben. Der nächste Kulturkalender der Stadt für September bis Dezember erscheint am 20. August 2020.

Gottesdienste, Trauerfeiern, Andachten u. ä. sind bis maximal 15 Personen unter Einhaltung hygienischer Regeln möglich.

Voraussichtlich am 30. April 2020 werden Vertreter von Bund und Land erneut die Lage neu bewerten und ggf. neue Regelungen vereinbaren.

Detaillierte Informationen und aktuelle Allgemeinverfügungen sind beim Freistaat Sachsen oder unter den folgenden Links nachlesbar:

Meldung vom 16. April 2020

Livestream mit Oberbürgermeister Rolf Schmidt am 16.04.2020

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Meldung vom 9. April 2020

Livestream mit Oberbürgermeister Rolf Schmidt vom 09.04.2020

7. Livestream

Meldungen vom 7. April

Livestream mit Oberbürgermeister Rolf Schmidt vom 07.04.2020

6. Livestream

Dank und Bitte an Bürger zu Ostern

Zwar steigen nach wie vor die Infektionszahlen in der Corona-Krise, dennoch hält sich die Zahl der neu Infizierten in Annaberg-Buchholz in Grenzen. Seit der Erfassung der Zahlen sind in der Kreisstadt bis zum 6. April, 18.00 Uhr lediglich neun Fälle nachgewiesen. Damit können z. B. auch das Erzgebirgsklinikum und Kliniken in der Region die Situation noch gut managen, so dass keine Engpässe in der Betreuung von Corona-Patienten aufgetreten sind.

Diese, im Vergleich zu anderen Regionen und Städten recht positive Bilanz ist zu einem großen Teil auf die hohe Disziplin und das Verständnis der Bürger zurückzuführen. Ausgangsbeschränkungen wurden nach den Erfahrungen der Stadtverwaltung und des gemeindlichen Vollzugsdienstes fast überall eingehalten. Auch bei Einkäufen funktionierten das Abstandsgebot und die Einhaltung der Hygiene gut.

Oberbürgermeister Rolf Schmidt sagt: "Ich danke allen, die zu diesem guten Ergebnis beigetragen haben. Unsere Bürger haben gut verstanden, dass es um Sie selbst, um ihre Zukunft und die ihrer Familien geht. Ich bitte aber auch darum - so schwer es uns allen fällt - diese Disziplin auch über die Osterfeiertage und die Osterferien aufrecht zu erhalten. Die Gefahr ist auch in Annaberg-Buchholz noch nicht gebannt".

Mund-Nase-Schutz hilfreich

Trotz oder gerade wegen der in Annaberg-Buchholz noch relativ entspannten Situation bittet Oberbürgermeister Rolf Schmidt die Bürger um weitere Mithilfe: "Um die Situation weiter in den Griff zu bekommen, dürfen wir nicht nachlassen. Wir müssen in diesen Tagen den Fokus auf all jene Bereiche richten, wo trotz Ausgangsbeschränkungen und Abstandsgebot nach wie vor größere Menschenmengen zusammenkommen. Das sind vor allem Arbeitsplätze, an denen kein Home-Office möglich ist oder der Besuch von Verkaufseinrichtungen. Dort ist besondere Vorsicht geboten. Persönlich plädiere ich deshalb dafür, in den genannten Bereichen eine Mund-Nasen-Maske zu tragen. Wenn sie auch keinen 100%igen Schutz bietet, so stellt er doch eine gewisse Barriere dar, die hilft, weniger Menschen zu infizieren. Durch Privat-, Firmen- oder Vereinsinitiativen dürfte die Beschaffung eines solchen Schutzes möglich sein. Es würde uns allen dienen." 

Online-Angebote der Einzelhändler

Zwar sind Geschäfte, die nicht Dinge des täglichen Bedarfs verkaufen, auch in Annaberg-Buchholz derzeit geschlossen. Diese Situation ist für viele Geschäftsinhaber ein echtes Problem. Viele haben sich deshalb bereits in der AB-INFO-App an der Aktion "Gutschein statt Toilettenpapier" von Jens Lötzsch und Citymanager Florian Hegewald beteiligt. Um auch in Schließzeiten Umsatz zu generieren, gibt es auf dieser APP für Kunden ein mobiles Portal zum Kauf von Gutscheinen. Kunden brauchen lediglich ein PayPal-Konto. Mehrere Unternehmen oder Selbstständige haben sich dort bereits beteiligt. Auch das MDR-Fernsehen berichtete bereits.

Darüber hinaus haben weitere Geschäfte ähnlich wie Cafés und Gaststätte einen eigenen Liefer- und Abholservice ins Leben gerufen oder sind online deutlich aktiver geworden. Kleidung, Schuhe oder Schmuck, antiquarische Bücher, Blumen oder Sicherheitstechnik kann auf diese Weise online, per Gutschein oder per Liefer- oder Abholservice in Annaberg-Buchholz von den Kunden erworben werden. Citymanager Florian Hegewald sagt: "Ich bin sehr dankbar, dass damit jetzt ein Anfang gemacht ist. Dennoch sollten noch viel mehr Händler die neuen Möglichkeiten nutzen. Sie liegen ja in ihrem eigenen Geschäftsinteresse." Als Service für potenzielle Kunden hat Nicole Gräbner vom Sachgebiet Öffentlichkeitsarbeit dazu eine Liste auf der Homepage der Stadt Annaberg-Buchholz zusammengestellt, wo die einzelnen Händler mit entsprechenden Angeboten genannt werden.

Entschädigung für Eltern bei Schul- und Kita-Schließung

Eltern, die während der Pandemie ihre Kinder betreuen müssen, weil Krippe, Kita, Schule und Hort durch Behörden geschlossen wurden und deshalb vorübergehend nicht arbeiten können, haben unter bestimmten Voraussetzungen einen Entschädigungsanspruch. Im Infektionsschutzgesetz ist geregelt, dass Betroffene teilweisen Ersatz für ihren Verdienstausfall erhalten.

Anspruchsberechtigt sind erwerbstätige Sorgeberechtigte von Kindern bis zum vollendeten 12. Lebensjahr sowie Sorgeberechtigte von Kindern mit Behinderungen, die auf Hilfe angewiesen sind und für die eine Betreuung tagsüber nicht mehr gewährleistet ist.

Die Landesdirektion Sachsen (LDS) hat dazu eine Internetseite mit entsprechenden Informationen sowie einem Antragsformular freigeschaltet.

Meldung vom 2. April 2020

Livestream mit Oberbürgermeister Rolf Schmidt am 02.04.2020

5. Livestream

Meldung vom 1. April 2020

Neue Rechtsverordnung des Freistaates Sachsen zu Corona

Mit Beschluss vom 31. März 2020 hat das sächsische Kabinett zum Schutz vor dem Coronavirus SARS-CoV-2 und COVID-19 am 1. April eine neue Rechtsverordnung in Kraft gesetzt. Damit werden die bereits geltenden Ausgangsbeschränkungen bis einschließlich 19. April verlängert. Die Verordnung regelt die weiteren Ausgangsbeschränkungen im Freistaat Sachsen und löst die bisher geltende Allgemeinverfügung »Ausgangsbeschränkungen« vom 22. März 2020. Sie tritt am 19. April 2020, 24.00 Uhr außer Kraft.

Ziel der neuen Rechtsverordnung Ausgangsbeschränkungen ist es, den physischen sozialen Kontakt zwischen den Menschen auch in den nächsten Wochen auf ein absolutes Mindestmaß zu reduzieren, um weitere Ansteckungen zu verhindern. Außerdem wurde darin die Durchsetzung der Verbote mittels Bußgelder und Strafen klar geregelt. Grundsätzlich bleibt das Verlassen der häuslichen Unterkunft ohne triftigen Grund untersagt. Details sind der untenstehenden Rechtsverordnung zu entnehmen.

Die vorerst bis zum 20. April, 0.00 Uhr geltenden Ausgangsbeschränkungen besagen in Sachsen u.a., dass die eigene Wohnung nur aus wichtigem Grund verlassen werden darf und soziale Kontakte und Zusammenkünfte von mehr als zwei Personen außerhalb der eigenen Familie verboten sind. Auch der eigene Garten darf nur in Familie besucht werden. Damit verbieten sich Oster- oder Gartenpartys mit Menschen außerhalb der eigenen Familie, aber auch Besuchsfahrten zu Freunden und Bekannten. Allerdings kann der Ehe- und Lebenspartner besucht werden.

Alternativ dazu sind jedoch Spaziergänge und Radtouren im eigenen Wohnumfeld oder Arbeit im eigenen Garten möglich und medizinisch auch empfehlenswert. Das Entdecken der aufblühenden Natur im eigenen Garten oder in frischer Luft und Sonnenschein macht gute Laune und stärkt außerdem die körpereigenen Abwehrkräfte. Überdies kann man sich z. B. leckere Speisen oder Eis von regionalen Gaststätten liefern lassen oder den eigenen Grill anwerfen. Dem Ostervergnügen steht also auch in Zeiten von Corona - bis auf das Abstandsgebot und das Kontaktverbot - wenig entgegen.

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