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Kommunalwahl

Die Kommunalwahl umfasst die Wahl des Stadtrates der Stadt Annaberg-Buchholz, des Kreistages des Erzgebirgskreises sowie in den Ortsteilen Cunersdorf, Frohnau, Geyersdorf und Kleinrückerswalde die Ortschaftsratswahlen.

Die Wahltermine und das Verfahren zur Einreichung der Wahlvorschläge werden unmittelbar vor der jeweiligen Wahl im Stadtanzeiger - Amtsblatt der Stadt Annaberg-Buchholz bekannt gegeben.  

Bei jeder Kommunalwahl können Wahlberechtigte bis zu drei Stimmen durch Kennzeichnung des oder der jeweiligen Bewerber abgeben.

Nächste Stadtrats- und Ortschaftsratswahlen:

9. Juni 2024

Einreichung von Wahlvorschlägen

Wahlvorschläge können nur von Parteien und Wählervereinigungen eingereicht werden. Die Bewerber sind auf einer Mitglieder- bzw. Vertreterversammlung nach demokratischen Grundsätzen zu wählen. Das Verfahren zur Einreichung von Wahlvorschlägen wird durch § 6 ff der Kommunalwahlordnung für den Freistaat Sachsen bestimmt. Wahlvorschläge können ab dem Tag der Bekanntmachung der Stadtrats- und Ortschaftsratswahlen (Stadtanzeiger Januar 2024) beim Vorsitzenden des Gemeindewahlausschusses eingereicht werden.
Die Einreicher von Wahlvorschlägen müssen alle Bewerberinnen und Bewerber wegen Erfassung und Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten gemäß Art. 13 EU-DSGVO informieren. Dazu kann das folgende Formblatt verwendet werden:

Ansprechpartner

Person
Holger Trautmann
Funktion
Fachbereichsleiter
Innere Verwaltung
Telefonnummer
03733 | 425 210
Faxnummer
03733 | 425 140
E-Mail