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Oberbürgermeisterwahl

Der/die Oberbürgermeister/-in wird für sieben Jahre gewählt.

Die Oberbürgermeisterwahl erfolgt nach den Grundsätzen des Mehrheitswahlrechts.

Gewählt ist, wer im ersten Wahlgang die absolute Stimmenmehrheit - mehr als die Hälfte aller abgegebenen gültigen Stimmen - erhält. Entfallen auf keinen der Kandidatinnen oder Kandidaten mehr als 50 Prozent der Stimmen, so treten alle Kandidaten in einem zweiten Wahlgang zur Stichwahl an, sofern der jeweilige Wahlvorschlag nicht zurückgenommen wird. Gewählt ist, wer im zweiten Wahlgang die meisten Stimmen erhalten hat.

Nächster Wahltermin:

2029

Weitere Informationen:

Für die Durchführung der Oberbürgermeisterwahl gelten die Bestimmungen des Kommunalwahlgesetzes und der Kommunalwahlordnung des Freistaates Sachsen

Ansprechpartner

Person
Holger Trautmann
Funktion
Fachbereichsleiter
Innere Verwaltung
Telefonnummer
03733 | 425 210
Faxnummer
03733 | 425 140
E-Mail