Investitionszuschüsse für kleine Unternehmen im EFRE-Gebiet der Stadt Annaberg-Buchholz 2014-2020
Mit einem EU-Programm des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) und der sächsischen Richtlinie "Nachhaltige Stadtentwicklung EFRE 2014-2020" vom 14.04.2015 stehen der Stadt Annaberg-Buchholz finanzielle Mittel für ein innerstädtisches Fördergebiet zur Verfügung. Zur Stärkung der lokalen Wirtschaft können kleine Unternehmen im Fördergebiet "Nachhaltige Stadtentwicklung Annaberg-Buchholz EFRE 2014 bis 2020" unterstützt werden, vorrangig sollen lokal agierende Klein- und Kleinstunternehmen bei Neuansiedlung innerhalb des Fördergebietes sowie bei Umbau-, Erweiterungs- und Sanierungsmaßnahmen eine Unterstützung erhalten. Dazu zählen Maßnahmen zur Verbesserung der Erwerbsperspektiven sowie der wirtschaftlichen Entwicklung von lokal agierenden Klein- und Kleinstunternehmen, um die Leerstände vor allem in den Geschäftsstraßen Buchholzer Straße, Wolkensteiner Straße und im vorderen Bereich der Karlsbader Straße zu minimieren und diese Geschäftsbereiche städtebaulich aufzuwerten.
Ziel ist dabei die Wettbewerbs- und Leistungsfähigkeit von kleinen Betrieben und Betriebsstätten zu stärken und leerstehende Gewerbeflächen einer Wiedernutzung zuzuführen. Durch professionelle Vermarktung und Etablierung eines City- und Geschäftsstraßenmanagements sollen die Leerstände in Abstimmung mit den Grundstückseigentümern vor allem in der Fußgängerzone Buchholzer Straße und den Geschäftsstraßen Wolkensteiner Straße verringert werden. Eine Aufwertung des vorderen Bereiches der Karlsbader Straße soll vorrangig durch Nahversorgung, Dienstleistungen und kleine Handwerker erfolgen, die der unmittelbaren Versorgung des Wohnumfeldes dienen.
Bewilligungszeitraum: 30.06.2016 bis 31.12.2021
beantragte zuwendungsfähige Ausgaben | 100 % | 144.250,00 € | |
Höhe der Zuwendung max. | 80 % | 115.400,00 € | |
Kommunale Mittel (Stadt) | 20 % | 28.850,00 € |