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Baurechtswidrige Zustände

Werden bauliche Anlagen im Widerspruch zu öffentlich-rechtlichen Vorschriften, insbesondere ohne Baugenehmigung errichtet, so kann die Bauaufsichtsbehörde nach pflichtgemäßem Ermessen die Maßnahmen anordnen, die zur Herstellung rechtmäßiger Zustände erforderlich sind (§ 58 Abs. 2 Sächsische Bauordnung (SächsBO)).

Bauen ohne Baugenehmigung

Die Errichtung genehmigungspflichtiger Anlagen ohne Baugenehmigung oder Anlagen im Rahmen der Genehmigungsfreistellung nach § 62 SächsBO ohne Eingangsbestätigung von Unterlagen kann die Anordnung der sofortigen Baueinstellung zur Folge haben. Es ist im öffentlichen Interesse geboten, Bauausführende an der Durchführung ungenehmigter Bauvorhaben zu hindern. Dies gilt ebenso für eine Nutzungsuntersagung, wenn bauliche Anlagen einer neuen und genehmigungspflichtigen Nutzung unterzogen werden und eine Baugenehmigung hierfür nicht erteilt wurde. Die Anordnung der Baueinstellung und die Nutzungsuntersagung sind mit nicht unerheblichen Verwaltungskosten verbunden und werden mit Zwangsgeldern belegt.

Abweichen von Planvorlagen

Die Bauausführung hat grundsätzlich nach den genehmigten Bauvorlagen zu erfolgen. Soll ein Vorhaben geändert werden, bedarf es bei wesentlichen Änderungen der Änderungsbaugenehmigung. Geringfügige Änderungen können nach Absprache im Wege einer einfachen Tektur behandelt werden. Fragen Sie in jedem Fall nach, da ein Bauen in Abweichung zu den genehmigten Planvorlagen eine Baueinstellung zur Folge haben kann.

Ahndung

Baurechtsverstöße können im Wege eines Ordnungswidrigkeitsverfahrens mit Bußgeld gegen den Bauherrn, Bauunternehmer, Bauleiter und Entwurfsverfasser von bis zu 500.000 € geahndet werden.

In laufenden Verfahren müssen Sie zudem mit Maßnahmen der Verwaltungsvollstreckung, wie Zwangsgeld, Zwangshaft oder die ersatzweise Vornahme der Leistung zu Ihren Lasten rechnen.

Ansprechpartner

Person
Heiko Mehnert
Funktion
Sachgebietsleiter Bauordnung
Telefonnummer
03733 | 425 267
Faxnummer
03733 | 425 142
E-Mail

Ansprechpartner

Person
Petra Solbrig
Funktion
Technische Mitarbeiterin
Telefonnummer
03733 | 425 266
Faxnummer
03733 | 425 142
E-Mail